Mitglied im Münsterbauverein

 

 

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Jährlich müssen mehrere Millionen Euro aufgebracht werden, um das Freiburger Münster zu sichern und zu erhalten. Die Aufwendungen sind weit höher als die Mittel, die die öffentliche Hand beisteuern kann. Daher ist das Freiburger Münster auf Freunde und Förderer angewiesen, die die Arbeiten finanziell unterstützen.

 

Werden Sie Mitglied

 

im Freiburger Münsterbauverein e.V. So können auch Sie Ihren Beitrag zur Erhaltung dieses herrlichen gotischen Bauwerks leisten. Gerade in Zeiten leerer Kassen und knapper Mittel ist es notwendig, dass Freiburgs Bürger vermehrt ihr Münster als ihr ganz persönliches Kulturerbe annehmen. Der Beitritt zum Münsterbauverein ist hierzu ein erster Schritt. Schauen Sie einfach bei der Alten Münsterbauhütte in der Herrenstraße 30 hinter dem Münster vorbei und holen Sie sich ihr ganz persönliches Aufnahmeformular.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 30,‑ € (nach oben sind keine Grenzen gesetzt).
Für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beträgt der Jahresmindestbeitrag 10,‑ €. 

 

Der Freiburger Münsterbauverein ist ein gemeinnütziger Verein. Daher sind Beiträge oder Spenden voll* steuerabzugsfähig.

 

Als Mitglied des Münsterbauvereins erhalten Sie jährlich die Vereinszeitschrift „Münsterblatt", die Beiträge zu den Restaurierungsarbeiten und zur Bau‑ und Kunstgeschichte des Freiburger Münsters enthält.

 

Um das Formular zur Beitrittserklärung auszudrucken, klicken Sie bitte hier !

 

 

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie dann bitte an den:

 

Freiburger Münsterbauverein

Schoferstr. 4

79098 Freiburg

      

                                 

Die Konten des Münsterbauvereins sind:

Sparkasse Freiburg - :   KtNr. 2 008 880, BLZ: 680 501 01

Nördlicher Breisgau       IBAN: DE11680501010018181818

                                       BIC:   FRSPDE66XXX
 

Volksbank Freiburg:       KtNr. 2 202 000, BLZ 680 900 00

 

BW-Bank:                      KtNr.  4 380 881, BLZ 600 501 01

 

Deutsche Bank:             KtNr. 2 702 900, BLZ 680 700 30
 

*(bis max. 10% des zu versteuernden Einkommens)

 

 

Aktualisiert 22.12.2009